Geschäftsbedingungen

Clipper Marine Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Werk-, Werk- oder Warenlieferungsverträge, die am oder nach dem 14. Oktober 2003 abgeschlossen werden.

1.1 Wir haften nicht für Verluste oder Schäden, die durch Ereignisse oder Umstände außerhalb unserer Kontrolle entstehen (wie etwa extreme Wetterbedingungen, Handlungen von Dritten, die nicht von uns beauftragt wurden, oder Defekte an Teilen des Schiffes eines Kunden oder Dritten); dies gilt auch für Verluste oder Schäden an Schiffen, Ausrüstung, Geräten oder anderen Gütern, die zur Reparatur oder Lagerung bei uns zurückgelassen werden, sowie für Schäden an Personen, die unser Gelände betreten oder unsere Einrichtungen oder Geräte benutzen.
1.2 Wir ergreifen alle angemessenen und verhältnismäßigen Maßnahmen, um die Sicherheit auf unserem Gelände zu gewährleisten und unsere Anlagen und Geräte in einem betriebsbereiten Zustand zu halten. Vorbehaltlich dessen und sofern keine Fahrlässigkeit oder sonstige Pflichtverletzung unsererseits vorliegt, überlässt der Kunde uns Schiffe, Ausrüstung, Geräte oder sonstige Güter auf eigenes Risiko. Der Kunde hat sicherzustellen, dass seine Personen- und Sachversicherung diese Risiken abdeckt.
1.3 Wir sind nicht verpflichtet, das Schiff oder sonstige Eigentum eines Kunden vor den Folgen eines Defekts an dem betreffenden Schiff oder Eigentum zu retten oder zu bewahren, es sei denn, der Kunde hat uns ausdrücklich zu kommerziellen Bedingungen damit beauftragt. Ebenso sind wir nicht verpflichtet, das Schiff oder sonstige Eigentum eines Kunden vor den Folgen eines Unfalls zu retten oder zu bewahren, der nicht durch unsere Fahrlässigkeit oder eine andere Pflichtverletzung unsererseits verursacht wurde. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, dies unter geeigneten Umständen zu tun, insbesondere wenn eine Gefährdung der Sicherheit von Personen, Eigentum oder der Umwelt besteht. In diesem Fall sind wir berechtigt, dem betreffenden Kunden die Kosten auf handelsüblicher Basis in Rechnung zu stellen.
1.4 Kunden haften gegebenenfalls selbst für Verluste oder Schäden, die von ihnen, ihrer Besatzung oder ihren Schiffen verursacht werden. Solange sich ihr Schiff oder sonstiges Eigentum auf unserem Gelände befindet oder von uns bearbeitet wird, sind sie verpflichtet, einen ausreichenden Versicherungsschutz, einschließlich einer Haftpflichtversicherung für Dritte mit einer Deckungssumme von mindestens 2,000,000 £ und gegebenenfalls einer Arbeitgeberhaftpflichtversicherung für Mitarbeiter mit der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckung, aufrechtzuerhalten. Der Kunde ist verpflichtet, uns innerhalb von 7 Tagen nach entsprechender Aufforderung einen Nachweis über den Abschluss einer solchen Versicherung vorzulegen.

2 PREISE UND KOSTENVORANSCHLÄGE
2.1 Mangels ausdrücklicher abweichender Vereinbarung berechnen sich unsere Werkpreise nach Zeit- und Materialaufwand sowie erbrachter Leistung.
2.2 Wenn wir einen Kostenvoranschlag oder eine Preisangabe abgeben – schriftlich oder mündlich –, gehen wir dabei mit Sachverstand und Urteilsvermögen vor. Solche Kostenvoranschläge unterliegen stets der Richtigkeit der vom Kunden bereitgestellten Informationen und basieren in der Regel nur auf einer oberflächlichen Prüfung. Sie beinhalten nicht die Kosten für zusätzliche Reparaturen oder Arbeiten, die während der Arbeiten am Schiff und/oder der Ausrüstung erforderlich werden, sowie die Kosten für etwaige Erweiterungen der im Kostenvoranschlag enthaltenen Arbeiten.
2.3 Wir informieren den Kunden unverzüglich über eine geplante Erhöhung der geschätzten Preise und die entsprechenden Gründe und führen die Arbeiten oder Lieferungen nur mit Zustimmung des Kunden aus. Der Kunde trägt weiterhin die Kosten für bereits gelieferte oder noch zu liefernde Arbeits- und Materialkosten, die von der geplanten Preiserhöhung nicht betroffen sind.

3 VERZÖGERUNGEN
3.1 Die Fertigstellungsfrist unserer Arbeiten wird nach bestem Wissen angegeben, ist jedoch nicht garantiert. Wir haften nicht für Verzögerungen bei der Fertigstellung der Arbeiten oder deren Folgen, es sei denn, diese sind auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen.
4 Schiffsbewegungen
4.1 Wir behalten uns das Recht vor, aus Gründen der Sicherheit oder der ordnungsgemäßen Verwaltung unseres Geschäfts und unserer Räumlichkeiten jederzeit Schiffe, Ausrüstung, Geräte oder andere Güter zu bewegen.

5 ZAHLUNG
5.1 Sofern zwischen uns nichts anderes vereinbart wurde, ist der Preis für alle Arbeiten, Waren und Dienstleistungen sofort am Rechnungsdatum fällig.
5.2 Gerät ein Kunde mit der Zahlung länger als 30 Tage in Verzug oder hält er einen mehr als anteiligen Betrag zur Behebung angeblicher Mängel zurück, behalten wir uns das Recht vor, auf den ausstehenden Betrag Zinsen in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz der Barclays Bank Plc zu berechnen.
5.3 Wir behalten uns ein allgemeines Pfandrecht vor, das Schiff oder sonstige Eigentum eines Kunden bis zur Zahlung aller uns geschuldeten Beträge zurückzuhalten. Wir sind berechtigt, dem Kunden die Lagerung und die Erbringung aller laufenden Dienstleistungen zu unseren üblichen Tagessätzen in Rechnung zu stellen, bis der Kunde die Zahlung (oder Sicherheitsleistung) geleistet und das Schiff oder sonstige Eigentum von unserem Gelände entfernt hat. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, das Schiff oder sonstige Eigentum gegen Stellung angemessener Sicherheiten zu entfernen, z. B. durch eine Garantieerklärung einer für uns akzeptablen Bank oder die Hinterlegung einer Barkaution bei einem professionellen Drittagenten oder der British Marine Federation, die zur Deckung der Schulden zuzüglich Zinsen und, falls die Schulden bestritten werden, einer angemessenen Rückstellung für unsere voraussichtlichen Rechtskosten ausreicht. Dieses Recht berührt nicht das Recht des Kunden, einen anteiligen Teil des Preises wegen angeblicher Mängel einzubehalten. Ist dieser Betrag zwischen uns strittig, ist der Kunde verpflichtet, bis zur Beilegung des Streits Sicherheiten in voller Höhe zu leisten.
5.4 Unsere Kunden werden zudem auf den Hinweis in Ziffer 9.2 dieser Geschäftsbedingungen hinsichtlich weiterer gesetzlicher Rechte hingewiesen.

6 GARANTIE
6.1 Beratung darüber, ob ein Kunde ein Verbraucher ist oder anderweitig durch einige oder alle geltenden Verbraucherschutzgesetze im Vereinigten Königreich geschützt ist, erhalten Sie bei jedem örtlichen Handelsamt, der Bürgerberatungsstelle, dem Amt für fairen Handel oder einer Anwaltskanzlei (ggf. gegen Gebühr). Online-Informationen finden Sie auf der Website des Verbraucherportals der Regierung unter http://www.consumer.gov.uk/
6.2 Ist der Kunde Verbraucher, stehen ihm gesetzliche Mindestrechte hinsichtlich der Rückgabe mangelhafter Ware und Schadensersatzansprüche zu. Diese Rechte bleiben von diesen Bedingungen unberührt.
6.3 Zusätzlich zu den gesetzlichen und sonstigen Rechten nach englischem Recht garantieren wir für unsere Arbeit für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Fertigstellung alle Mängel, die auf mangelhafte Verarbeitung oder fehlerhafte von uns gelieferte Materialien zurückzuführen sind. Wir haften im Rahmen dieser Garantie nur für Mängel, die innerhalb dieses Zeitraums von 12 Monaten auftreten und uns unverzüglich schriftlich an unsere Geschäftsadresse oder unseren Firmensitz [siehe Briefkopf] gemeldet werden müssen. Der geografische Geltungsbereich dieser Garantie beschränkt sich auf das Vereinigte Königreich.
6.4 Nach Meldung solcher Mängel durch den Kunden werden wir deren Ursache prüfen und, sofern diese im Rahmen dieser Garantie in unserer Verantwortung liegen, diese umgehend beheben oder nach unserer Wahl andere Fachbetriebe damit beauftragen. Jegliche Nachbesserungsarbeiten, die der Kunde nicht gemäß dieser Garantie durch uns durchführen lässt, können zum Erlöschen dieser Garantie hinsichtlich solcher Mängel führen, sofern wir nicht vorher benachrichtigt werden und die Möglichkeit erhalten, diese Arbeiten und deren Kosten zu prüfen und zu vereinbaren.
6.5 Wenn wir Waren oder Dienstleistungen an eine Partnerschaft oder ein Unternehmen oder an einen Kunden liefern, der im Rahmen einer Geschäfts- oder Handelstätigkeit handelt (ein „Geschäftskunde“), dann gilt:
6.5.1 Für von uns an einen Geschäftskunden gelieferte Artikel gelten keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Bedingungen hinsichtlich ihrer Qualität oder Eignung für einen bestimmten Zweck, es sei denn, der Geschäftskunde hat vor der Lieferung den Zweck, für den der Artikel benötigt wird, ausreichend erläutert und deutlich gemacht, dass er sich auf unsere Fähigkeiten und unser Urteilsvermögen verlässt.
6.5.2 Kein von einem Geschäftskunden nach Name, Größe oder Typ spezifizierter geschützter Artikel unterliegt einer solchen ausdrücklichen oder stillschweigenden Bestimmung, wir werden jedoch dem Geschäftskunden sämtliche Rechte übertragen, die wir möglicherweise gegenüber dem Hersteller oder Importeur dieses Artikels haben.
6.5.3 Wir übernehmen keine Haftung für die Entschädigung eines Geschäftskunden für etwaige Gewinn- oder Umsatzeinbußen, die diesem, seinem Kunden oder einer anderen Person infolge des Ausfalls eines von uns gelieferten fehlerhaften oder ungeeigneten Artikels entstehen.

7 QUALITÄTSSTANDARDS
7.1 Wir werden unsere Arbeiten gemäß der vereinbarten Spezifikation und, sofern keine andere vertragliche Qualitätsbestimmung besteht, in zufriedenstellender Qualität ausführen.

8 ZUGANG ZUM GELÄNDE/ARBEITEN AUF DEM SCHIFF
8.1 Gemäß den Bestimmungen in Klausel 8.2 dürfen auf unserem Gelände ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung keine Arbeiten an dem Schiff, der Ausrüstung, der Ausstattung oder anderen Gütern durchgeführt werden, mit Ausnahme kleinerer laufender Reparaturen oder kleinerer Wartungsarbeiten routinemäßiger Art durch den Kunden, seine Stammmannschaft oder Mitglieder seiner Familie, die weder eine Belästigung oder Verärgerung anderer Kunden oder in der Nähe wohnender Personen darstellen, noch unseren Arbeitsplan beeinträchtigen oder den Zugang zu verbotenen Bereichen erfordern.
8.2 Die vorherige schriftliche Zustimmung wird nicht unangemessen verweigert, wenn:
8.2.1 Es handelt sich um Arbeiten, für die wir normalerweise einen spezialisierten Subunternehmer beauftragen würden; oder 8.2.2 Die Arbeiten werden im Rahmen der Garantie des Herstellers und/oder Lieferanten des Schiffes oder eines Teils der Ausrüstung, auf die sich die Garantie bezieht, ausgeführt.
8.3 In jedem Fall ist weder dem Kunden noch seinen Gästen während der Zeit, in der wir an dem Schiff arbeiten, ohne unsere vorherige Zustimmung, die nicht unbillig verweigert werden darf, der Zugang zum Schiff gestattet.

9 VERKAUFSREINIGUNG
9.1 Wenn wir Schiffe, Ausrüstung, Geräte oder sonstige Güter zur Reparatur, Überholung, Wartung oder Lagerung annehmen, geschieht dies gemäß den Bestimmungen des Torts (Interference with Goods) Act 1977. Dieses Gesetz verleiht uns ein Verkaufsrecht, wenn der Kunde die Waren (einschließlich Schiffe und/oder sonstiges Eigentum) nicht abholt oder erneut annimmt. Ein solcher Verkauf erfolgt erst, nachdem wir den Kunden gemäß dem Gesetz benachrichtigt haben. Für die Zwecke des Gesetzes gilt Folgendes:
9.1.1 Waren zur Reparatur oder sonstigen Behandlung werden von uns unter der Voraussetzung angenommen, dass der Kunde der Eigentümer der Waren oder der bevollmächtigte Vertreter des Eigentümers ist und dass er die Lieferung entgegennimmt oder die Abholung veranlasst, wenn die Reparatur oder Behandlung abgeschlossen ist.
durchgeführt;
9.1.2 Unsere Verpflichtung als Verwahrer der zur Lagerung übernommenen Waren endet mit der Mitteilung an den Kunden über die Beendigung dieser Verpflichtung;
9.1.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung und Abholung der Ware in unserem Werk. Auskünfte über das Gesetz und seine Auswirkungen erhalten Sie bei den in Ziffer 6.1 genannten Stellen.
9.2 Das Seerecht berechtigt uns unter bestimmten Umständen, Klage gegen ein Schiff zu erheben, um eine Forderung oder Schadensersatz einzutreiben. Eine solche Klage kann die gerichtliche Beschlagnahme des Schiffes und dessen anschließenden Verkauf durch das Gericht beinhalten. Dieses Recht auf Beschlagnahme und Verkauf kann auch nach einem Eigentümerwechsel bestehen bleiben. Der Verkauf eines Schiffes kann auch durch die ordentliche Vollstreckung einer Forderung gegen den Eigentümer eines Schiffes oder anderen Eigentums erfolgen.

10 Unterauftragsvergabe
10.1 Wir sind berechtigt, die uns vom Kunden übertragenen Arbeiten ganz oder teilweise an Subunternehmer zu vergeben. Voraussetzung hierfür ist, dass dem Subunternehmer alle Rechte und Bedingungen sowie alle Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse dieser Geschäftsbedingungen zustehen. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, bleiben wir gegenüber dem Kunden für die Leistung unseres Subunternehmers verantwortlich.

11 HINWEISE
11.1 Mitteilungen an den Kunden gelten als ausreichend, wenn sie ihm persönlich übergeben oder per Post an die letzte bekannte Adresse des Kunden gesendet werden. Mitteilungen an uns sind per Post an unsere Hauptgeschäftsadresse oder unseren Firmensitz zu senden.

12 RECHT UND GERICHTSSTAND
12.1 Jeder Vertrag oder jede Reihe von Verträgen, die diesen Bedingungen unterliegen, unterliegen englischem Recht und
12.2 Im Falle von Geschäftskunden unterliegen sämtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit ihnen entstehen, der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von England und Wales.
12.3 Im Falle von Kunden, die Verbraucher sind oder die den Vertrag nicht im Rahmen einer Geschäftsbeziehung abschließen, unterliegen alle Streitigkeiten der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von England und Wales.